Zirkusprojekte und Corona die Zweite
Seit dem 16. März haben wir alle, glaube ich, viel erlebt, das wir vorher nicht für möglich gehalten haben. Langsam geht es aufwärts und die gewohnten Freiheiten kommen Schritt für Schritt zurück. In den letzten Wochen haben wir viel Zeit damit verbracht, unser Mitmachzirkuskonzept den jeweilig geltenden Bestimmungen anzupassen. Wir wollen “Zirkusprojekte wieder möglich machen”. Und das natürlich so verantwortungsvoll wie irgend möglich – in unser aller Interesse.
Wir haben dafür den Austausch mit anderen Anbietern wie den geschätzten Kollegen Sabine, Katja und Sven der “Zirkusfabrik Köln Kuturarena“, Olaf und David von “Circus Tausendtraum“, Roman und Miriam von “Circus Dobbelino” und Ann Katrin von “Circus Manegentraum” gesucht. Uns alle hat es schwer gebeutelt, aber mit etwas Glück und wenn Sie als Kundschaft zu uns halten, kommen wir mit einem blauen Auge davon.
Was ist also Möglich?
da wir bundesweit gastieren, haben wir nicht nur die Bestimmungen in NRW beobachtet, sondern für die kommenden Projekte auch in Hessen, Rheinland Pfalz, Niedersachsen, Tirol und dem Saarland. So unterschiedlich Details sein können, die grundlegenden Vorgaben zur Eindämmung der Pandemie sind weitgehend ähnlich. Trotzdem beziehen wir uns im Folgenden erst einmal auf NRW.
Zirkusferienprojekte
Hier finden sich die grundlegenden Eckpunkte: Anlage “Hygiene- und Infektionsschutzstandards” zur CoronaSchVO NRW vom 15.6.2020, Punkt X Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche, zur Ergänzung VII. Fitnessstudios
- Einverständniserklärung der Eltern mit den Regelungen
- Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind nur auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts zulässig
- Erhebung der Teilnehmerdaten
- Umfassende Information der Kinder und Jugendlichen
- Ausschluß von Teilnehmern mit Symptomen
- Ausschluß von Teilnehmern, die sich nicht an die Regelungen halten
- Kontaktsport ist im Freien mit bis zu 30 Personen möglich, wenn die einfache Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist
- Kontaktsport in geschlossenen Räumen ist mit bis zu 10 Personen möglich
- Bildung von festen Bezugsgruppen bei mehr als 15 Teilnehmern
- Erhebung der Teilnehmerdaten, Zugehörigkeit zur Bezugsgruppe und Teilnahmezeiten
- Innerhalb der Bezugsgruppe muß kein Mindestabstand eingehalten werden
- Zwischen verschiedenen Bezugsgruppen gilt der Mindestabstand
- Kann der nicht eingehalten werden ist eine Mund-Nase-Bedeckung erforderlich
- Alle Teilnehmer haben einen Mund-Nase-Schutz mit sich zu führen
- der Veranstalter muß einen Ersatz an Mund-Nase-Bedeckungen vorhalten
- (Zirkus) Trainer, die Kontakt zu mehreren Bezugsgruppen haben und den Mindestabstand nicht einhalten können (Sicherung, Hilfestellung) sollen einen Mund-Nase-Schutz tragen
- Gemeinsam genutzte Gegenstände und Räumlichkeiten sind regelmäßig zu reinigen
- Ausreichende Belüftung von Räumlichkeiten
- Bereitstellung von ausreichenden Möglichkeiten zur Handhygiene
In der Abteilung VII finden sich Bestimmungen, die es unserer Meinung nach, empfehlenswert ist ergänzend hinzu zu ziehen, wenn es um das Training selbst geht:
- Hände waschen oder Desinfizieren beim Betreten
- Abgabe von Getränken in Flaschen ist zulässig
- Reinigung aller Kontaktflächen mit einem fettlösenden Reiniger
- Sportequipment, dessen Kontaktflächen schlecht zu reinigen sind, dürfen nciht zur Verfügung gestellt werden
- Abfälle müssen in kurzen Intervallen ordnungdgemäß entfernt werden
- Information durch Hinweisschilder und Aushänge über die einzuhaltenden Regeln
- 7 qm Fläche pro Teilnehmer
Für Zuschauer und die Vorstellung kann man der Coronaschutzverordnung folgende Vorgaben entnehmen (§8, §2, unterstützend XII der Anlage):
- Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes außer auf dem Sitzplatz
- Zuschauer möglich, wenn 1,5m Abstand zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände eingehalten werden
- die Veranstaltungsleitung gewährleistet dann die “einfache Rückverfolgbarkeit” durch Erfassung von Namen Anschrift und Telefonnummer der Besucher
- bis 100 Zuschauer auf festen Sitzplätzen keine Abstandspflicht, wenn die “besondere Nachverfolgbarkeit” gewährleistet ist (zusätzlich namentlicher Sitzplan, 4 Wochen aufbewahren)
- über 100 Zuschauer auf festen Sitzplätzen nur nach Abstimmung eines Hygienekonzeptes mit den Behörden
- 3m Abstand zwischen Manege und Publikum
- gute Durchlüftung der Räumlichkeiten
- Abgabe von Getränken in Flaschen ist zulässig
- Ausschluß von Menschen mit erkennbaren Symptomen
- Ausschluß von Menschen, die sich nicht an die Regelungen halten
- erkennbarer Aushang der Regelungen
Dies Vorgaben sind für unsere Sommerferienprojekte in die Hygienekonzepte der Stadt Monheim, Ingelheim, Neustadt a.d. Weinstraße und Dorsten aufgenommen worden und haben dafür gesorgt, dass diese Zirkusprojekte glücklicherweise stattfinden dürfen. Auch für die beliebten Inselzirkusprojekte von “Tausendtraum” auf Spiekeroog und “Circus Dobbelino” auf Juist gibt es solche Konzepte. Die “Zirkusfabrik Kulturarena” hat ihren Kursbetrieb auf Grundlage eines solchen Konzeptes wieder aufgenommen. Natürlich sind das Momentaufnahmen, denn bis zum eigentlichen Projektbeginn können sich die Bedingungen ja noch ändern. Wir hoffen auf das Beste, sind aber auch vorbereitet.
Wenn Sie Interesse an einem Austausch und einem Entwurf für Ihre Einrichtung haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Zirkusprojekte in Grundschulen und Primarstufen der Förderschulen (NRW)
Hier finden wir die grundlegenden Eckpunkte(Schulmail vom 5.6.2020 “Umgang mit dem Coronavirus an Schulen (23.Mail)
- die Notwendigkeit der Abstandswahrung tritt zurück, wenn feste Lerngruppen gebildet werden
- Unterrichtsangebote die Durchmischung erfordern unterbleiben bis zu den Sommerferien
- ist eine Trenung der Lenguppen nicht möglich gilt das Abstandsgebot
- ist eine Unterschreitung des Abstands unvermeidbar gilt das Gebot zum Tragen einer Nase-Mund-Bedeckung
- Unterricht findet im Klassenverband mit festem Klassenlehrer statt
- Aussendung eines Signals, dass Schule nach den Ferien so normal wie möglich stattfindet
- Dritte sollen das Schulgelände möglichst nicht betreten
- Anwesenheit muß dokumentiert werden
- regelmäßige Durchlüftung der Räume
- in einer Lerngruppe fest zugewiesenen Räumen ist eine tägliche Zwischenreinigung nicht erforderlich
- im Umkehrschluß: bei Raumwechsel schon
- Dokumentation der Hygienemaßnahmen durch den Schulleiter
- kein Schulbesuch bei Symptomen einer Covid-19 Erkrankung
Zum Ziel der Maßnahmen heisst es: “Wir alle, vor allem aber die Schülerinnen und Schüler, brauchen jetzt ein Signal, dass Schule wieder „normal“ stattfinden kann. Natürlich unter dem Vorbehalt, dass sich das Infektionsgeschehen auch weiterhin rückläufig bzw. konstant entwickelt, soll daher nach den Sommerferien der Regelbetrieb in allen Schulformen wiederaufgenommen werden.”
Die Schulmail NRW enthält viele “möglichst” und damit interpretationsbedürftige Vorgaben. Das ist gleichzeitig auch eine Chance, erfordert aber etwas Mut. Auch hier weichen die Regelungen der Bundesländer im Detail voneinander ab, grundlegend sind sie aber wieder sehr ähnlich. “Circus Tausendtraum” führt gerade z.B. tatsächlich ein Schulprojekt in Schleswig Holstein nach einem gemeinsam mit der Schulleitung entwickelten Hygienekonzept durch. Das erste in der Szene seit langem.
Wir machen Zirkusprojekte möglich
Covid 19 hat schlimme Folgen, ist aber nicht die Pest. Die Folgen waren dort schlimm, wo ein unkontrollierter Ausbruch alle überrascht hat. Der wichtigste Punkt ist die “Kontrolle”. Wir stehen Ihnen dafür gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Schulen nicht grundsätzlich geschlossen sind, wird immer auch ein Zirkusprojekt möglich sein. Es wird vielleicht organisatorisch etwas anders aussehen, aber der Kern bleibt immer gleich: unter Einhaltung der Hygieneregeln, ggf. Abstand und Mund-Nase-Bedenkung und vor allem der Nachvollziehbarkeit einer möglichen Ansteckung ist Einiges möglich geworden. Gehen wir es an, wir freuen uns auf Euch!